Liebe Mitglieder,
im Zuge der Einführung der digitalen Mitgliederverwaltung und des digitalen Judopasses im Deutschen Judobund ist die Aktualisierung unserer Datenschutzbestimmungen im Kapitel XIII. notwendig geworden. Wir bitten um Kenntnisnahme:
XIII. Digitaler Judopass
a. Übermittlung von Daten an den Deutschen Judobund und seinen IT-Dienstleister Dokume
Ab Frühjahr 2024 sind wir vom Deutschen Judo-Bund dazu verpflichtet worden, unsere Judoka elektronisch zu melden. Zweck ist die Ausstellung und Verwendung der Mitgliederdaten für den individuellen digitalen Judopass, der als Ersatz der bisherigen Papierversion dient. Wir übermitteln an den DJB und seinen IT-Dienstleister DokuMe: Name, Vorname, Geburtsdatum und Kyu-Grad. Darüberhinaus kann es notwendig werden, weitere Daten anzugeben, zum Beispiel wenn ab der U18 auf Gruppenebene (z.B. Westdeutsche Meisterschaften) eine Wettkampflizenz nach Maßgabe von DOSB und NADA verlangt wird. Die Daten finden darüberhinaus Verwendung bei Veranstaltungen des DJB und seinen Landesverbänden, soweit eine Teilnahme gewünscht ist. Des Weiteren werden die Daten bei Prüfungen des NWDK benötigt. Weitere Einzelheiten Entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen des Deutschen Judo-Bundes (DJB) und seines IT-Dienstleisters DokuMe. Hier finden Sie gemäß BDSG auch Angaben zu Inhalt, Löschung und Aufbewahrung Ihrer Daten. Persönlichen Zugang zum digitalen Judo-Pass haben Sie über die vom DJB zur Verfügung gestellte „Judo-Pass-App“, die Sie in den jeweiligen App Stores von Google und Apple finden können. Hier gelten wiederum die Datenschutzbestimmungen der vorgenannten Unternehmen. Die Dortmunder Sportgemeinschaft 1988 e.V. hat keinen Einfluss auf den Umgang der vorgenannten Parteien mit den ihnen anvertrauten Daten.
b. Ausstellung des digitalen Judopasses
Mit der Mitgliedschaft und der einhergehenden Zustimmung zu dieser Datenschutzerklärung erklären Sie sich mit folgendem Vorgehen einverstanden:
- Die beim Mitgliedschaftsantrag abgegebenen Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, ggf. Gürtelgrad) werden umgehend der digitalen Mitgliederverwaltung des Deutschen Judobundes übermittelt. Dies ist notwendig, da es Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Landesverband ist.
- Den hier genannten Verträgen wird durch die Dortmunder Sportgemeinschaft 1988 e.V. in Vertretung der Mitglieder zugestimmt. Hierzu erteilen Sie uns mit dem Mitgliedsantrag die Zustimmung und den Auftrag:
- Datenschutzerklärung NWJV
- Nutzungsbedingungen NWJV
- DJB Datenschutzerklärung DJB
- Nutzungsbedingungen – Judoka
- Die Dortmunder Sportgemeinschaft 1988 e.V. wird so auch für die Mitglieder verfahren, die bereits vor der Einführung des digitalen Judopasses im Verein waren. Hierzu geben die Mitglieder spätestens zur nächsten Gürtelprüfung oder Teilnahme an Verbandsveranstaltungen schriftlich (ggf. i.V.) ihre Einwilligung ab.
- Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies hat zwar keine Auswirkungen auf den Mitgliedschaftsstatus im Verein, jedoch auf die reellen sportlichen Möglichkeiten: Ohne Kontoführung beim Deutschen Judobund können keine Prüfungen absolviert werden, keine Turniere bestritten und keine Lehrgänge besucht werden. Außerdem entfällt die Unfallversicherung des Deutschen Judobundes. In diesem Falle muss für die Unfallversicherung selbst aufgekommen werden.
- Wir übermitteln dem Judobund zum Zweck der Passaustellung ein Passbild des Mitgliedes.
- Jedes Mitglied hat Recht auf Auskunft über die erhobenen Daten und die Löschung. Beides kann aus technischen Gründen vollständig nur gegenüber dem Betreiber des Portals (DJB) ausgeübt werden.
- Mit der Ausstellung des Passes werden Gebühren für die Bereitstellung, die Bearbeitung sowie die Jahreslizenz fällig. Diese müssen wir aus finanziellen Gründen an die Mitglieder weitergeben.




